Deutsche Organisierte Tattoo-Verband e. V. (Informationsseite)

Im September 1995 gründete sich unser eingetragener Verein "Deutschlands Organisierte Tätowierer", kurz "D.O.T.". Von Anfang an waren 30 in Deutschland führende, gut bekannte, professionelle Tätowierstudios mit dabei, zur Zeit der Erstellung dieser Website (Jan. 2000) sind es knapp 50 Studios. Wir wollten damals nicht möglichst viele Tätowierer zusammenbringen, sondern so etwas wie Deutschlands Elite in künstlerischer und professioneller Hinsicht vereinen, um unsere Vorstellungen zu verwirklichen. Der Sitz des Vereins ist Berlin.

In den vergangenen 13 Jahren wurden, ausgelöst durch den Boom, den Tattoos zur Zeit erleben, die parallel auftretenden Probleme immer größer und unübersichtlicher.

Hygiene, Pfusch, "Bio-Tattoos", Conventions, Geschäftemacherei, Copyrights und Zusammenarbeit mit der ebenfalls expandierenden Fachpresse seien hier nur in Stichworten erwähnt. Der Wunsch einiger Tätowierer, diese Probleme gemeinsam anzugehen, führte dann zur Gründung des Vereins.

Das vorrangige Ziel ist es, dem Tätowierkunden besten Service in ausgesuchten, qualifizierten Tattoo-Studios zu bieten. Dies sind nur Studios, die sowohl in hygienischer als auch in handwerklicher Hinsicht optimal und professionell arbeiten und ausgerüstet sind. Pfuschern und hygienisch unsauber arbeitenden Scratchern und Geschäftemachern soll die Grundlage für ihre Arbeit entzogen werden. Und zwar soll durch bessere Kundeninformation und die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern erreicht werden, daß bestehende Rechtsvorschriften auch angewendet werden - zugunsten vorschriftmässig geführter Studios.

Der Informationsfluß unter den "D.O.T."-Studios über Hygiene, Conventions usw. wird ständig verbessert, ferner werden für angeschlossene Studios Hyiene-Seminare durchgeführt, rechtliche Probleme geklärt usw.

Die Tätowierkunst zu pflegen und zu fördern und den ihr in der Öffentlichkeit zustehenden Respekt zu verschaffen, ist ein weiteres angestrebtes Ziel.

Ebenfalls eine wichtige Aufgabe ist die Zusammenarbeit mit der Presse, speziell mit den Fachmagazinen, und den anderen Medien.

Conventions können durch Anregungen und Kritik der einzelnen Mitglieder organsisatorisch verbessert werden. Die Anerkennung der Tätowierer als Künstler, um zum Beispiel die Vorteile der "Künstlersozialversicherung" in Anspruch zu nehmen, soll vorangetrieben werden.

Schliesslich soll der Zusammenhalt und die Freundschaft der Tätowierer untereinander enger werden. Mit ausländischen Kollegen wollen wir enger zusammenarbeiten und sie eventuell auch bei uns mit aufnehmen. Professionell arbeitende Kollegen sind, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, jederzeit willkommen !

Der Vorstand

Postanschrift D.O.T. e.V.  -  Fax. 030/344 70 16  -  Postfach 100 309  - 10563 Berlin

Nach der Satzung haben sich die Mitglieder folgende Ziele gesetzt:

  • Verbesserung des künstlerischen Niveaus, z.B. durch gegenseitigen Informationsaustausch usw.

  • Gezieltes bzw. gemeinsames Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere der öffentlichen Medien.

  • Dem allgemeinen Trend folgend, durch künstlerisch wertvolle Arbeit (auch unter Berücksichtigung der historischen Aspekte) die Tätowierkunst für alle gesellschaftlichen Schichten zu einem Thema ohne Tabu, d.h. akzeptabel zu machen.

  • Gemeinsames Vorgehen gegen Personen, die durch minderwertige und unhygienische Arbeit den Berufsstand des Tätowierers in Verruf bringen.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft muß ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr abgehalten werden muss. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann ohne schriftliche Begründung erfolgen. In der Hauptversammlung müssen alle Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen ordentlichen Mitglieder gefasst werden. Mit der Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied zur Förderung der Vereinsziele. Die Mitgliedschaft endet mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Vorstand des "D.O.T.". Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auch durch den Vorstand beschlossen werden, und zwar dann, wenn das Mitglied gegen die Vereinssatzung verstösst, wenn sich ein Mitglied unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins in grober Weise herabsetzt oder mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages drei Monate im Rückstand ist. Vor dem Beschluss des Vorstands muss dem Mitglied die Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Ausdrücklich betont wird in der Satzung, dass Bestrebungen politischer, konfessioneller und rassistischer Art im Verein ausgeschlossen sind.


[ Home | D.O.T. Hygiene-Richtlinien | Mitgliederliste | zur D.O.T.-Internetpräsentation ]

Quellennachweis: Informationsbroschüre DOT e.V. / Internetseite DOT. e.V.